Förderungen von Holzheizungen
Förderaktion
Es gibt eine Förderung von Holzheizungen (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abt. 15, FA Energie und Wohnbau:
Direktförderungen von modernen Holzheizungen erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren und nur im Ausmaß ihrer anteilsmäßigen Zurechenbarkeit zu Wohnnutzflächen oder zu Flächen von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen sowie öffentlichen Sportanlagen.
Die Förderungsvoraussetzungen sind u.a.:
- Lieferungen und Leistungen für die zu fördernde Anlage wurden noch nicht getätigt (Antragstellung vor der Errichtung)
- Es werden ausschließlich neue (nicht gebrauchte) Komponenten/Anlagenteile verwendet
- Kein Anspruch auf weitere Zuschüsse oder Förderungen seitens der Landwirtschaftskammer und anderer Landesdienststellen
- Kein (wirtschaftlicher) Fern-/Nahwärmeanschluss für das Gebäude möglich
- Die Feuerungsanlage darf festgesetzte Emissions-Grenzwerte im Nenn- und Teillastbereich nicht überschreiten und muss geforderte Mindestwirkungsgrade erreichen
- Die Wärmeleistung der Feuerungsanlage muss der Heizlast des Gebäudes entsprechen
Anträge und genauere Informationen finden Sie in den „Richtlinien für die Direktförderung von modernen Holzheizungen“ u.a. auf www.technik.steiermark.at oder www.regionalenergie.at
Förderungen durch die Gemeinde
Viele Gemeinden gewähren zusätzliche Förderungen für Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energien. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der
Homepage der Energieagentur unter der Rubrik Förderungen.