Förderungen thermische Solar- und Photovoltaikanlagen
Förderaktion
Es gibt eine Förderung von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abt. 15, FA Energie und Wohnbau.
Direktförderungen von thermischen Solaranlagen und Photovoltaikanlagen erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren und nur im Ausmaß ihrer anteilsmäßigen Zurechenbarkeit zu Wohnnutzflächen oder zu Flächen von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen sowie öffentlichen Sportanlagen.
Die Förderungsvoraussetzungen für thermische Solaranlagen sind u. a.:
- Lieferung und Leistungen für die zu fördernde Anlage wurde noch nicht getätigt (Antragstellung vor der Errichtung)
- Kollektoren mit AUSTRIA SOLAR oder adäquatem Gütesiegel
- Wärmemengenzähler/Wärmemengenbilanzierung durch entsprechende techn. Einrichtung
- Rechnerischer Nachweis zum Wärmeertrag
- Mindestgröße bei Neuinstallation bzw. Erweiterung: 6m² Aperturfläche (wenn kein neuer Wohnbau im Sinne des § 80 Abs. 6 Stmk. Baugesetz) bzw. bei Heizungseinspeisung: 16m² Aperturfläche.
- Es werden ausschließlich neue (nicht gebrauchte) Komponenten/Anlagenteile verwendet.
- Ergänzender Zuschuss durch die zuständige Gemeinde
- Kein Anspruch auf weitere Zuschüsse oder Förderungen seitens anderer Landesdienststellen
- Solare Schwimmbadheizungen werden nicht gefördert
Mögliche Förderungswerber für thermische Solaranlagen für Wohnzwecke:
- Eigentümer/innen, Hauptmieter/innen, Pächter/innen, Wohnungseigentumswerber/innen, dinglich Nutzungsberechtigte sowie Wohnbauträger
- Betreiber/innen von Schulen, Kindergärten, Pflegheimen sowie öffentlichen Sportanlagen
Förderungsvoraussetzungen für Photovoltaik sind u.a.:
- Lieferung und Leistungen für die zu fördernde Anlage wurde noch nicht getätigt (Antragstellung vor der Errichtung)
- Es werden ausschließlich neue (nicht gebrauchte) Komponenten/Anlagenteile im Netzparallelbetrieb für private Wohngebäude verwendet.
- Ergänzender Zuschuss durch die zuständige Gemeinde
- Kein Anspruch auf weitere Zuschüsse oder Förderungen seitens anderer Landedienststellen
- Mindestleistung für Förderung: 2 kWp (bei neuen Anlagen), 0,5 kWp (bei Erweiterung)
- Maximal förderbare Leistung der Anlage: 3 kWp, im Geschoßwohnbau: 15 kWp
- rechnerischer Nachweis des Wärmeertrages pro m²/Jahr
Antragsformulare und genauere Information finden Sie auf www.technik.steiermark.at (Förderungen) oder www.regionalernergie.at
Förderungen durch die Gemeinde
Viele Gemeinden gewähren zusätzliche Förderungen für Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energien. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Energieagentur unter der Rubrik Förderungen.